Baulandumlegung

Traditionell bildet die Baulandumlegung neben der Vermessung und der Immobilienbewertung ein weiteres Tätigkeitsgebiet in unserem Büro.

Seit mehreren Jahrzehnten unterstützen wir Gemeinden in der Region bei der Durchführung von Umlegungsverfahren als Geschäftsstelle der gemeindlichen Umlegungsausschüsse. Ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist hierzu gemäß § 46 Abs. 4 S. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) berechtigt.

Gutachtliche Leistungen

Baulandumlegungen (§§ 45 ff. BauGB) dienen der eigentumsrechtlichen Neuordnung von bebauten und unbebauten Gebieten, um diese einer zweckmäßigen baulichen Nutzung zuzuführen. In der Praxis werden durch Umlegungsverfahren die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen z. B. zur Realisierung von Neubaugebieten geschaffen. Als Geschäftsstelle mehrerer Umlegungsausschüsse führen wir Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern und wickeln die anfallenden Verwaltungsaufgaben ab. Des Weiteren führen wir die Wertermittlung sowie die Vermessungsarbeiten innerhalb eines Umlegungsverfahrens durch. Durch unsere Tätigkeiten im Rahmen von Umlegungsverfahren tragen wir seit Jahrzehnten mit unserer Expertise unmittelbar zur Stadtentwicklung in der Region bei.