Katastervermessung

Jungemann Vermessung

Bei der Katastervermessung werden u. a. Grundstücke geteilt, die Nutzungsrechte sowie der Gebäudebestand erfasst und Grundstücksgrenzen angezeigt oder wiederhergestellt.

Unter Katastervermessung versteht man hoheitliche Vermessung, die nur von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) und Vermessungs- und Katasterämtern ausgeführt werden darf. Damit sind wir Organ des amtlichen Vermessungswesens.

Amtlicher Lage- und Höhenplan

Amtl. Lage- & Höhenplan

Jungemann Vermessung

Grundstücksteilung

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Gebäudeeinmessung

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Amtliche Grenzvermessung

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Grenzanzeige

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